In diesem Jahr finden Kirchenwahlen statt. Das heißt Kirchengemeinden in der badischen Landeskirche wählen ihre Ältestenkreise (entspricht bei uns dem Kirchengemeinderat) neu.
Das wichtigste in Kürze:
Die Wahl findet am 1. Advent (30.11.2025) statt.
Gewählt wird vor Ort in der Christuskirche im Rahmen einer Gemeindeversammlung. Briefwahl ist auf Antrag möglich.
Der neue Kirchengemeinderat wird aus 8 gewählten Kirchengemeinderätinnen und -räten bestehen und zusammen mit den Hauptamtlichen die Gemeinde in den nächsten sechs Jahren leiten.
Gewählt werden kann man, wenn man Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Radolfzell ist und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. Ausgenommen sind Gemeindeglieder, die mit mehr als 5 Wochenstunden in einem Arbeitsverhältnis zur Gemeinde stehen. Nicht wählbar sind VorgängerInnen der Gemeindepfarrer Angehörige (direkte Verwandte) können ebenfalls nicht gleichzeitig Mitglied im Kirchengemeinderat sein.
Wählen darf, wer Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Radolfzell ist und am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist.
Wahlvorschläge können bis zum 26. September 2025 im Pfarramt eingereicht werden.
Für die Erklärung einer eigenen Kandidatur wenden Sie sich bitte an unsere Kirchengemeinderatsvorsitzende Veronika Conz (Veronika.Conz@kbz.ekiba.de) oder Pfarrer Alexander Philipp (Alexander.philipp@kbz.ekiba.de).
Weitere Infos finden sie auch unter www.kirchenwahlen.de.