Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Landessynode

- 09.02.2026 - 

Nach der Wahl der Kirchenältesten sowie der Wahl und der Berufung der Mitglieder der Be­zirkssynode ist die Wahl der Mitglieder der Landessynode für die neue Amtszeit vorzube­reiten. Die Wahl erfolgt durch die neue Bezirkssynode während ihrer Tagung am
16.04.2026
in der Paul-Gerhardt-Kirche, Paul-Gerhardt-Straße 2, 78315 Radolfzell am Bodensee
 
 

Die Landessynode tagt in der Regel halbjährlich im April und Oktober an drei bis fünf Tagen. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof zu wählen, kirchli­che Gesetze sowie das Haushaltsbuch und den Stellenplan der Landeskir­che einschließlich der Zuweisung der Kirchensteuer an die Kirchengemeinden zu beschlie­ßen.
Auch befasst sich die Landessynode mit Anregungen und Bitten zum kirchlichen Leben, die Gemeindeglieder und kirchliche Organe unmittelbar an die Landessynode richten können.
Die Gemeindeglieder können sich an der Wahl der Mitglieder der Landessynode in der Weise beteiligen, dass sie Kandidierende für die Wahl vorschlagen.
Ein entsprechender Wahlvorschlag muss von 20 wahlberechtigten Gemeinde­gliedern unter­zeichnet werden. Wählbar sind Gemeindeglieder des Kirchenbezirks, die die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen (§§ 3 bis 4 LWG), sowie Personen, die der Bezirkssynode kraft Amtes angehören, auch wenn sie nicht im Kirchenbezirk wohnen (§ 50 LWG).
Der Wahlvorschlag muss spätestens bis zum
02.04.2026
beim Evangelischen Dekanat Konstanz, Schützenstraße 2, 78462 Konstanz eingegangen sein.
Der Wahlvorschlag sollte die Zustimmung der bzw. des Kandidierenden enthalten. Weiter wird auch vorausgesetzt, dass die Bereitschaft besteht, im Falle der Wahl das Versprechen nach Artikel 67 Abs. 2 der Grundordnung abzugeben.
Ein Vordruck für einen Wahlvorschlag kann vom Pfarramt zur Verfügung gestellt werden.